Wir. Können. Kinder! Und Familien!

Kinder- und Jugendhäuser

Leben in einer Familienangelehnten Wohngruppe oder in einem Kinder- und Jugendhaus

Familienangelehnte Wohngruppe 

Hier leben Kinder und Jugendliche unter dem Dach eines großen Hauses gemeinsam mit der Wohngruppenleitung und deren Familie. Weitere Fachkräfte ergänzen, entlasten und unterstützen.


Kinder- und Jugendhaus

Im Unterschied zur Familienangelehnten Wohngruppe leben hier eine Wohngruppenleitung und solche junge Menschen zusammen, denen ein familiärer oder familiennaher Lebenszusammenhang zu eng geworden ist. Die Leitung arbeitet mit einem Team von weiteren, erfahrenen sozialpädagogischen Fachkräften zusammen. Durch die örtliche und fachliche Präsenz der Leitung wird ein sicheres und konstantes Umfeld ermöglicht.

Die Chancen für das Kind 

  • Leben in einer kleinen konstanten Gemeinschaft mit individueller und intensiver Begleitung und der Möglichkeit familiärer Anbindung 
  • Ein normaler Alltag
  • Eine steuerbare Distanz der Beziehung für familienmüde Kinder und Jugendliche
  • Aufbau von Beziehungen
  • Korrektur von Beziehungsstörungen
  • Förderung persönlicher Neigungen und Stärken
  • Individuelle Freizeitgestaltung
  • Integration in das örtliche Gemeinwesen

Ziele der sozialpädagogischen Arbeit 

  • Schutz, Halt, Sicherheit, Orientierung und Annahme geben
  • Über eine anpassbare Nähe-Distanzregulation zur Beruhigung und Entlastung kommen 
  • Durch erfahrenes Vertrauen Beziehungsstörungen korrigieren und Nähe-Distanzverhalten regulieren
  • Abbau von psychischen und systemischen Belastungen
  • Überverantwortung loslassen
  • Eigene Bedürfnisse erkunden und formulieren
  • Überwindung von psychischen und sozialen Störungen durch soziales Lernen mit dem Ziel, neue Konfliktlösungsstrategien zu entwickeln und persönliche Handlungskompetenzen zu erweitern
  • Coaching bei schulischer und beruflicher Entwicklung
  • Aufbau von Entwicklungs- und Reifungsprozessen sowie der Stärkung des Selbstbewusstseins und der systemischen Orientierung

Wesentliche Informationen auf einen Blick 

Grundlagen SGB VIII:§§ 27 i. V. mit 34, 35a und 41
Anzahl der Plätze:5 - 7 für Jungen und/oder Mädchen je nach Belegung
Aufnahmealter:individuell nach Platz-Passung

Weiteres Betreuungspersonal: nach Intensität der jungen Menschen entsprechend der Leistungsbeschreibung

Beschäftigungsart & Qualifikation der sozialen Fachkräfte 

Wohngruppeneltern und Wohngruppenleitungen nehmen die jungen Menschen in ihrem geräumigen Haus auf, das jedoch auch Rückzugsmöglichkeiten für deren innewohnende Familie bietet.

Die Qualifikation aller beschäftigten Personen entspricht dem Fachkraftgebot nach § 72 SGB VIII.