Wir. Können. Kinder! Und Familien!

Sozialpädagogische Familien

Leben in einer Sozialpädagogischen Familie – Erziehungsstelle

In einer sozialpädagogischen Familie ist mindestens ein Elternteil eine berufserfahrene Fachkraft. Zum Teil haben soziale Eltern leibliche Kinder. Sie bieten in ihren Räumlichkeiten bis zu drei Kindern Heimat und Beziehung. 

Die Chancen für das Kind 

  • Einen ganz normalen Alltag leben (Familienmodell)
  • Die Korrektur von Beziehungsstörungen
  • Aufbau einer Elternstellvertreter-Kind-Bindung
  •  Kompensation und Überwindung von Entwicklungsdefiziten
  • Das Nachholen von versäumten Entwicklungsschritten
  • Gezielte, individuelle und ressourcenorientierte Förderung
  • Förderung des Leistungsverhaltens
  • Förderung der persönlichen Neigungen und Stärken
  • Individuelle Freizeitgestaltung
  • Integration in das örtliche Gemeinwesen

Ziele der sozialpädagogischen Arbeit 

Dem Kind Schutz, Halt, Sicherheit, Annahme und Orientierung geben. Es darf

  • lernen, eine kindgemäße Stellung in seinen zwei Familien einzunehmen. 
  • Überverantwortung loslassen. 
  • die eigenen Bedürfnisse erkunden und formulieren. 
  • sich mit der Zeit auf eine vertrauensvolle Beziehung und Bindung einlassen .
  • psychische und systemische Belastungen abbauen.
  • Entwicklungs- und Reifungsprozesse  aufbauen.
  • Selbstbewusstsein und systemische Orientierung stärken.

Wesentliche Informationen auf einen Blick 

Grundlagen SGB VIII§§ 27 i. V. mit 34 und 41
Anzahl der Plätzebis zu 3 für Mädchen und/ oder Jungen
Aufnahmealter: 0 bis 12 Jahre
PersonalFachkraft-Elternteil und Entlastungsteam

Soziale Eltern in Sozialpädagogischen Familien –Erziehungsstellen

nehmen junge Menschen in ihren Räumlichkeiten auf. Die Qualifikation des für die Erziehung hauptverantwortlichen Elternteils und der Entlastungskräfte entspricht dem Fachkraftgebot nach § 72 SGB VIII. Die Konzepte zum Schutz der jungen Menschen beziehen sich auf alle in der Familie wohnenden Personen.