Leben in einer Sozialpädagogischen Familie – Erziehungsstelle
In einer sozialpädagogischen Familie ist mindestens ein Elternteil eine berufserfahrene Fachkraft. Zum Teil haben soziale Eltern leibliche Kinder. Sie bieten in ihren Räumlichkeiten bis zu drei Kindern Heimat und Beziehung.
Die Chancen für das Kind
- Einen ganz normalen Alltag leben (Familienmodell)
- Die Korrektur von Beziehungsstörungen
- Aufbau einer Elternstellvertreter-Kind-Bindung
- Kompensation und Überwindung von Entwicklungsdefiziten
- Das Nachholen von versäumten Entwicklungsschritten
- Gezielte, individuelle und ressourcenorientierte Förderung
- Förderung des Leistungsverhaltens
- Förderung der persönlichen Neigungen und Stärken
- Individuelle Freizeitgestaltung
- Integration in das örtliche Gemeinwesen
Ziele der sozialpädagogischen Arbeit
Dem Kind Schutz, Halt, Sicherheit, Annahme und Orientierung geben. Es darf
- lernen, eine kindgemäße Stellung in seinen zwei Familien einzunehmen.
- Überverantwortung loslassen.
- die eigenen Bedürfnisse erkunden und formulieren.
- sich mit der Zeit auf eine vertrauensvolle Beziehung und Bindung einlassen .
- psychische und systemische Belastungen abbauen.
- Entwicklungs- und Reifungsprozesse aufbauen.
- Selbstbewusstsein und systemische Orientierung stärken.
Wesentliche Informationen auf einen Blick
Grundlagen SGB VIII: | §§ 27 i. V. mit 34 und 41 |
Anzahl der Plätze: | bis zu 3 für Mädchen und/ oder Jungen |
Aufnahmealter: | 0 bis 12 Jahre |
Personal: | Fachkraft-Elternteil und Entlastungsteam |
Soziale Eltern in Sozialpädagogischen Familien –Erziehungsstellen
nehmen junge Menschen in ihren Räumlichkeiten auf. Die Qualifikation des für die Erziehung hauptverantwortlichen Elternteils und der Entlastungskräfte entspricht dem Fachkraftgebot nach § 72 SGB VIII. Die Konzepte zum Schutz der jungen Menschen beziehen sich auf alle in der Familie wohnenden Personen.